agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen Stefan H. Schenk erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
  1. Urheberrecht, Nutzungsrechte
  1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer ausschließlich beim Fotografen.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Lichtbildern, wird, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte dazu übertragen worden sind.
    Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes immer zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  6. Die Roh-Daten verbleiben immer beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Die Kosten für die Shootingzeit sind nach Auftragsausführung, also am Tag des Shooting zu zahlen, die Kosten für die jeweiligen Lichtbilder nach der Auswahl derselben.
  3. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 25% des geschätzten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
  4. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

 

 

  1. Bildbearbeitung
  1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
  2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch monochrome Umfärbung, nachträgliche Retusche, entfernen des Logos / Wasserzeichen des Fotografen, sowie das Erstellen von Kollagen, ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der gelieferten, Internet-Variante mit dezentem Wasserzeichen des Fotografen zu veröffentlichen. Diese Regelung bezieht sich auch auf social network wie facebook, instagram, Foren, etc.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Veröffentlichung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  5. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
  1. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
  1. Wird die für die Durchführung des Shooting veranschlagte Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
  2. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
    Storno ab dem 7. Tag vor dem gebuchten Termin: 25%,
    Storno 2 bis 4 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %,
    am selben Tag 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass der Fotograf tatsächlich höhere Aufwendungen erspart hat. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
  1. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln. Näheres zum Umfang der Nutzung personenbezogener Daten durch unser Unternehmen und Ihren Rechten in Bezug auf diese Nutzung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Homepage www.schenk-art.de, finden.

VII. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf bewahrt die Daten sorgfältig auf. Er ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu löschen.
  3. Der Fotograf haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit gedruckter Lichtbilder. Es gelten die Garantieleistungen der Hersteller der Druckwerke.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

VIII. Lieferzeiten und Reklamationen bei Druckerzeugnissen

  1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeits-Wochen aus. Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens der Druckerei oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Sämtliche Arbeiten werden von dem Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  3. Sollten digitale Lichtbilder, mit entsprechend erworbenen Nutzungsrechten, in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann der Fotograf keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen.
  1. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz des Fotografen, 23552,

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

 

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